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"Rentiert sich Werbung im Gesundheitswesen?" Strategien für die Zukunft.
Erfahren Sie mehr1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbe-dingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der Pro Patient Medien GmbH, Westfälische Straße 27, 10709 Berlin, (Pro Patient) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künf-tigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
1.3. Abweichenden Bedingungen des Auftrag-gebers wird hiermit widersprochen.
2.1. Durch die Beauftragung mit der Durch-führung der gewählten Dienstleistung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Pro Patient kommt durch die schriftliche oder fern-schriftliche (Fax, Email) Annahmeerklärung der Pro Patient zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenab-reden.
2.2. Eine auftragsgemäße Ausführungs-handlung durch Pro Patient ersetzt die Auf-tragsbestätigung. Durch die Inanspruch-nahme der Dienstleistung der Agentur oder die Abnahme des Werkes erklärt der Auf-traggeber die Annahme dieses Angebotes und verzichtet auf einen Zugang der Annahme-erklärung.
2.3. Angebote von Pro Patient in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preis-angaben - freibleibend und unverbindlich, so-fern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zu-sicherung erfolgt.
2.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirk-sam, Änderungen der Bedingungen oder Ne-benabreden bedürfen der Schriftform.
3.1. Der Umfang der Leistungen, die seitens Pro Patient angeboten werden, ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung oder dem konkreten Angebot.
3.2. Bei einer wesentlichen Änderung der ver-traglichen Pflichten von Pro Patient zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers kann Pro Patient dem Auftrag-geber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Pro Patient schriftlich darauf hingewiesen hat.
4.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung schriftlich vereinbarten Preise der Pro Patient, für Auftragsänderungen oder Erweiterungen gelten, soweit keine zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, die zur Auftragserteilung gültigen Listenpreise.
4.2. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
4.3. Die Preise verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4.4. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
4.5. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, nicht im Preis inbegriffen. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a. des Vorliegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruch- nahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienst- leistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
4.6. Rechnungen der Pro Patient sind sofort fällig. Die Pro Patient ist berechtigt, einen Vorschuss bei Vertragsschluss zu verlangen. Bei wiederkehrenden Leistungen sind die vereinbarten Honorare auch jeweils entsprechend der vereinbarten Laufzeit im Voraus zu entrichten.
4.7. Soweit es sich um länger andauernde oder sehr umfangreiche Projekte handelt, ist Pro Patient zur Erstellung von Teilrechnungen berechtigt, mit denen bereits erbrachte Leistungen abgerechnet werden.
4.8. Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich Pro Patient eine Änderungen der Preise vor. Diese werden mit angemessener Frist angekündigt und berechtigen den Auftraggeber zur außer- ordentlichen Kündigung, wenn eine Preiserhöhung um mehr als 10% erfolgt.
4.9. Einwände gegen Entgeltabrechnungen von Pro Patient hat der Auftraggeber sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen, schriftlichen gegenüber Pro Patient zu erklären, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
4.10. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
4.11. Für jede nicht eingelöste oder zurückge-reichte Lastschrift hat der Auftraggeber Pro Patient die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Pro Patient kann ohne Schadens-/ Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 9,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrift/Einzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Pro Patient jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
4.12. Pro Patient ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Pro Patient Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
4.13. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Pro Patient.
5.2. Soweit die Übertragung von Nutzungsrechten auf Grund eines Vertrages oder dieser AGB vereinbart ist, werden diese echte erst zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen aus dem Auftrag an den Auftraggeber übertragen.
5.3. Die Pro Patient hat das Recht, bei Dauer-schuldverhältnissen ihre Leistungen zurück zu behalten, wenn mehr als 50% der aktuellen Rechnungen nicht ausgeglichen sind.
6.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
6.2. Ist für die Leistung von Pro Patient die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
6.3. Bei Verzögerungen infolge von
a. Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Software- defizite), soweit sie Pro Patient nicht bei Vertragsschluss bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
6.4. Soweit Pro Patient ihre vertraglichen Leis- tungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Pro Patient unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Pro Patient keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
6.5. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
7.1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Webseiten, Druckerzeugnisse oder andere Werbematerialien oder Zugangsdaten zu Domains zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
7.2. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung dieser Daten, insbesondere die Gefahr des Verlustes oder Beschädigung der Daten, Datenträger, Fotos und sonstiger Unterlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet selber geeignete Maßnahmen zur Sicherung des übersandten Materials / Daten zu ergreifen, indem er beispiels- weise Kopien erstellt.
7.3. Nach Beendigung des Auftrages werden dem Auftraggeber die zur Verfügung gestellten Materialen / Daten zurückgegeben, wobei die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung bei Rücksendung wiederum beim Auftraggeber liegt.
7.4. Soweit Pro Patient dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 8 Werktagen als genehmigt, soweit Pro Patient keine Korrekturaufforderung erhält. Entsprechende Daten werden dem Auftraggeber online zugänglich gemacht: benötigt der Auftrag- geber solche Korrekturvorlagen als Printmedium, ist Pro Patient berechtigt, für den zusätzlichen Auf-wand eine Unkostenpauschale zu verlangen.
7.5. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
7.6. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- pflichten trotz Erinnerung nicht nach, steht Pro Patient ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
8.1. Der Auftraggeber wird die Leistungen von Pro Patient abnehmen, sobald Pro Patient die Abnahmebereitschaft mitteilt.
8.2. Die Leistungen von Pro Patient gelten als abgenommen, wenn Pro Patient die Abnahme- bereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von ihm beanstandeter Mängel verweigert, oder der Auftraggeber die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Pro Patient damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Pro Patient erbrachten Leistungen beruht.
8.3. Pro Patient ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, soweit es sich um abgeschlossene Teilprojekte des Auftrages handelt oder um selbstständige Elemente.
8.4. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
9.1. Pro Patient räumt dem Auftraggeber, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an sämtlichen zum Auftrag gehörenden Urheberwerken für den konkreten Auftragszweck ein. Erbringt Pro Patient Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Pro Patient.
9.2. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst ohne zusätzliche ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nicht das Recht, die Materialien / Daten zu verändern.
9.3. Pro Patient kann für auf Websiten verwendete Materialien auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, wenn sie den Auftraggeber darauf explizit hinweist, die dem Auftraggeber nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Pro Patient keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Pro Patient wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
9.4. Pro Patient kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehen-der Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
9.5. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Pro Patient vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenz- material nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber Pro Patient zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
9.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pro Patient über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenz- materials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Pro Patient dabei zu unterstützen.
9.7. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Pro Patient z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Pro Patient unverzüglich darüber informieren.
9.8. Insoweit der Auftraggeber der Pro Patient Materialien / Daten (Texte, Bilder Grafiken) zur Verfügung stellt, versichert er damit gegenüber Pro Patient, dass diese frei von rechten Dritter sind und dem Auftraggeber sämtliche erforderliche Nutzungsrechte zur Verwendung dieser Materialien / Daten in dem für den Auftrag beabsichtigten Umfang eingeräumt sind oder er selber Urheber ist. Der Auftraggeber stellt Pro Patient diesbezüglich auch frei von Ansprüchen aus Rechten Dritter und verpflichtet sich, Pro Patient eventuelle entstan- dene Schäden - dies umfasst auch mögliche Rechtsverfolgungskosten und Aufwendungen für eigene Rechtsanwälte - unverzüglich zu ersetzen. Zudem verpflichtet sich der Auftragsgeber, Pro Patient in solchen Fällen umfassend und vollständig zu informieren und bei der Verteidigung zu unterstützen.
10.1. Für jegliche, auch teilweise Verwendung der von Pro Patient mit dem Ziel des Ver-tragsabschlusses vorgestellten oder überrei-chten Arbeiten und Leistungen (Präsenta-tionen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf es der vorherigen Zustim-mung von Pro Patient. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbei-ten und Leistungen von Pro Patient zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bis-herigen Werbemitteln oder dem Webauftritt des Auftraggebers keinen Niederschlag gefun-den haben.
10.2. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Pro Patient im Rahmen der Prä-sentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Pro Patient.
10.3. Entwürfe, Vorlagen, Dateien, Alternativ-vorschläge und sonstige Arbeitsmittel (insbe-sondere Negative, Modelle, Originalillu-strationen u.ä.), welche Pro Patient erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Pro Patient. Eine Herausgabe-pflicht besteht nicht und zur Aufbewahrung ist Pro Patient ebenfalls nicht verpflichtet.
10.4. An solchen Entwürfen und Vorschlägen gehen ohne ausdrückliche, gesonderte, schriftliche Vereinbarung keine Nutzungs-rechte an den Auftraggeber über, soweit diese von der Endfassung abweichen. Der Auftrag-geber hat diese Entwürfe / Vorschläge zu lö-schen oder zu vernichten, sobald der Auftrag abgeschlossen ist, bzw. darf diese Materialien / Daten in keiner Weise verwenden oder verwerten.
11.1. Der Auftraggeber räumt Pro Patient das Recht ein, das Logo von Pro Patient und die Kontaktdaten in die Website des Auftraggebers einzubinden und diese mit der Website von Pro Patient zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
11.2. Pro Patient behält sich das Recht vor, er-brachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Auftraggebervorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftragge-bers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
12.1. Domains werden von Pro Patient bei entsprechender Beauftragung auf den vom Auftraggeber angegebenen Namen beim jeweiligen NIC registriert. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch das jeweilige NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der Pro Patient ausgeschlossen. Bei einem Provider- wechsel muss die Domain vom Auftraggeber 45 Tage vor dem Fälligkeitstermin per Transfer von Pro Patient abgezogen werden, ansonsten ist Pro Patient zur erneuten Berechnung der Domain berechtigt.
12.2. Evtl. bereits im Voraus bezahlte Domain-gebühren werden bei einer Vertragskündigung nicht zurückerstattet. Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pro Patient.
12.3. Pro Patient haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.
12.4. Wenn ein Dritter die Löschung bzw. Aufgabe einer [Sub-] Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist Pro Patient von dem Auftraggeber sofort schriftlich zu benachrichtigen. Pro Patient ist zur Aufgabe der [Sub-] Domain berechtigt, wenn der Dritte dieses verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für zwei gerichtliche Instanzen stellt.
12.5. Der Auftraggeber stellt Pro Patient von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechts- widriger Verwendung einer [Sub-] Do-main frei.
13.1. Soweit der Auftrag auch die Anmeldung der Website (Domain) bei einzelnen oder mehreren Suchmaschinen beinhalten, wird Pro Patient dies über entsprechende Formulare automatisiert vornehmen, wobei die Auswahl und Anzahl ohne vertragliche Vereinbarung seitens Pro Patient bestimmt werden kann.
13.2. Die Eintragung erfolgt anhand seitens des Auftraggebers übermittelten Stichwörtern, Beschrei- bungen und Kontaktdaten.
13.3. Seitens Pro Patient wird keine Gewähr für die Aufnahme der Websiten in den jeweiligen Suchindex übernommen, da dies seitens des Suchmaschinen- betreiber bestimmt wird.
13.4. Durch die Anmeldung bei Suchmaschinen und den dabei verwendeten Stichwörtern und Beschreibungen können Schutzrechte Dritter verletzt werden, dies wird seitens Pro Patient ohne zusätzlichen Auftrag nicht geprüft. Insoweit trägt der Auftraggeber selbst die Gefahr einer Verletzung von Rechten Dritter und stellt Pro Patient von der Haftung und möglichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
14.1. Dem Auftraggeber steht bei Werkverträgen gesetzlich jederzeit ein Kündigungsrecht zu.
14.2. Pro Patient steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu, insbesondere bei
• einem Verstoß gegen § 9 (Nutzungsrechte), § 7 (Mitwirkungspflichten),
• wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Ver- gütung um mehr als einen Monat in Verzug ist oder
• wenn sich bei Bearbeitung des Auftrages heraus- stellt, dass dieser gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen der Pro Patient nicht zumutbar ist.
14.3. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
14.4. Im Fall einer Kündigung steht Pro Patient gegenüber dem Auftraggeber ein Entschädigungs- anspruch in Höhe von mind. 45% der zum Zeitpunkt der Kündigung verbleibenden Auftragssumme (unfertige Leistungen) zu. Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.
15.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Pro Patient, soweit es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers durch Pro Patient nachgebessert oder ausgetauscht. Pro Patient behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos eine korrigierte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält, zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
15.2. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Bei Webdesignaufträgen gelten als Mängel Abweich- ungen der erstellten Websitenelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
15.3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
15.4. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessene Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herab- setzen des Werkpreises verlangen.
15.5. Offensichtliche Mängel, die einem durch- schnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber der Pro Patient binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung gegenüber Pro Patient schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Pro Patient innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufge-tretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
16.1. Pro Patient haftet unbegrenzt entsprechend zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
16.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Pro Patient nur, soweit ihr bzw. ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahr- lässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftrag- geber regelmäßig vertrauen darf.
16.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungs- gesetzes bleiben unberührt.
16.4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pro Patient der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorherseh- baren Schaden, der in der Regel das Auftragsvolumen nicht überschreitet. Es gelten die gesetzlichen Ver- jährungsvorschriften.
16.5. Soweit diese AGB eine Haftung für Datenverlust nicht ausschließen, ist diese durch den typischen Wiederherstellungsaufwand jedoch maximal 2.500,00 Euro begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) nicht eingetreten wäre.
16.6. Leistungserbringungs- und Leistungsverzöger- ungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Pro Patient die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikations-netzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Drittcarriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Pro Patient oder deren Unterlieferanten, Unterauf- tragnehmern auftreten, hat Propatient auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen oder Verfügbarkeiten nicht zu vertreten. Diese berechtigen Pro Patient, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
16.7. Pro Patient übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Pro Patient übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, Pro Patient können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachge- wiesen werden.
16.8. Pro Patient prüft die Kundenangaben oder übermittelten Kundenmaterialien, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht auf rechtliche, wettbewerbliche, berufs-, marken-, arzneimittel- und urheberrechtliche Zulässigkeit und übernimmt insoweit auch keine Haftung. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Pro Patient nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von Pro Patient betrifft.
17.1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertrags- verhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch Pro Patient auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
17.2. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Pro Patient selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von Pro Patient an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
17.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG).
17.4. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Pro Patient ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Die Daten des Auftrag- gebers werden mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
17.5. Beide Vertragspartner werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Dies betrifft ins-besondere auch Zugangsdaten zu Testseiten und ähnlichen im Rahmen des Auftrages erforderlichen für den Auftraggeber eingerichteten Zugängen, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
18.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrags- verhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2. Gerichtsstand ist Berlin soweit der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
18.3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBen ausschlaggebend.
18.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedin- gungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien verein- baren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende Ersatzbe- stimmung zu treffen.
(Stand 09/05/2010 © [F200]
ASG Rechtsanwälte GmbH
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